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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12.02.2021


 

1.  Allgemeiner Geltungsbereich

1.1    Die "Allgemeinen Lieferbedingungen" (idF ALB) sind integrierender Bestandteil jeder zwischen dem Verkäufer (idF auch Plandent) und Käufer getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung (Bestellung) nimmt der Käufer die ALB zur Kenntnis und akzeptiert diese. 


1.2    Die ALB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 


1.3    Es gelten ausschließlich die ALB des Verkäufers. Dies auch für den Fall, dass der Vertragspartner auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder ähnliches) verweist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 


1.4    Diese ALB gelten für Unternehmer sowie für Konsumenten iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Ergeben sich aufgrund der gesetzlichen Anforderungen notwendige Unterschiede, so wird darauf ausdrücklich darauf hingewiesen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1    Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 


2.2    Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Eine etwaige Ablehnung der Bestellung aufgrund der Nichtlieferbarkeit ist unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Kaufvertrag von Seiten des Käufers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 


2.3    Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, über den Käufer bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 


2.4    Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen 
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

 

3. Versand/Gefahrübergang

3.1    Der Verkäufer versichert die Sendungen gegen Transportschäden und Verlust. Zur Sicherstellung der Ansprüche gegen den Transportversicherer müssen dem Verkäufer Schäden und Verluste unter Beiführung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens oder Anlieferers unverzüglich nach Anlieferung der Sendung gemeldet werden. Mit der Anlieferung gehen Schadens- und Verlustrisiken auf den Käufer über. 


3.2    Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über. 


3.3    Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

4. Preise

4.1    Preiserhöhungen bleiben, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, vorbehalten. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Dann gilt der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % ausmacht. 
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. 

4.2    Unsere Preise schließen keine Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung ein. Die Höhe der Versandkosten ist davon abhängig, was und in welchem Wert Sie bestellen: 
 
  • Liegt Ihr Warenkorbwert (netto) über 250,00 €, erhalten Sie Ihre Lieferung im Inland versandkostenfrei.
 
  • Auf Bestellungen mit einem Warenkorbwert (netto) zwischen 50,00 € und 250,00 € fallen im Inland Versandkosten von 7,50 € je Bestellung an.
 
  • Bei Plandent gibt es keinen Mindestbestellwert – geben Sie aber eine Bestellung auf, deren Warenkorbwert (netto) unter 50,00 € liegt, fällt im Inland ein zusätzlicher Mindermengenzuschlag von 6,50 € je Bestellung auf die regulären Versandkosten an.

Diese Versandkosten beziehen sich auf die Standard-Lieferung im Inland. Andere Versandarten bzw. Lieferung zu bestimmtem Termin können auf Anfrage telefonisch unter der Nummer 0800 / 808032 vereinbart werden. 
 
Versandkostenzuschläge auf die regulären Versandkosten können anfallen für:  
  • Schwerlast (wie Gipse und Einbettmassen): Der Versandkostenanteil an Schwerlastlieferungen wird dem Käufer je Bestellung einmal mit 9,70 € berechnet – unabhängig, wie viele Schwerlast-Artikel der Käufer bestellt!
 
  • Speditionsgut (wie Geräte und Einrichtung): Die entstehenden Kosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen und können erst nach Rücksprache mit der jeweiligen Spedition ermittelt werden. Daher berechnet der Verkäufer dem Käufer einen Versandkostenzuschlag je Produkt und Lieferung in der tatsächlich anfallenden Höhe.
 
  • Ausland: Für Lieferungen ins Ausland fallen Portokosten sowie ggf. Zollgebühren an. Den Versandkostenzuschlag für diesen Service berechnet der Verkäufer dem Käufer je Produkt und Lieferung in der tatsächlich anfallenden Höhe.

Bei den vorgenannten Preisen handelt es sich um unsere Standardpreise bzw. Standardversandkosten. Diese können aufgrund Ihrer persönlichen Vertragskonditionen abweichen. 

4.3    Die Vereinbarung kostenloser Lieferung und Montage zwischen den Vertragsparteien setzt voraus, dass der Käufer alle Voraussetzungen für die Montage und Anlieferung zum vereinbarten Termin schafft. Kann die Anlieferung und/oder Montage aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht vorgenommen werden, so wird die erneute Anlieferung in ortsüblicher Weise berechnet.
 

5. Verzug

Ist der Käufer mit seinen Leistungen in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
 

6. Zahlung

6.1    Unsere Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug von Skonto fällig. 


6.2    Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Käufer berechtigt, 

  • bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Der Verkäufer kann einen darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend machen. 

 

  • bei Verbrauchergeschäften iSd KSchG: nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen. 

 

  • Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs. 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40,00. 

 

  • im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers ab Zahlungsverzug auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer zusätzlich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. 


7.2    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 


7.3    Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. 


7.4    Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Ziff. 7.2 und 7.3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 


7.5    Der unternehmerische Käufer (Unternehmer) ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, wenn dies der Plandent rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Dritten mitgeteilt wird. Der Käufer tritt der Plandent bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Plandent nimmt die Abtretung an. Plandent ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Plandent behält sich vor, die Forderung selbst vom Dritten einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 


7.6    Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgen stets im Namen und im Auftrag der Plandent. Erfolgt eine Verarbeitung mit der Plandent nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Plandent an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Plandent gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Plandent nicht gehörenden, Gegenständen vermischt wird.

 

8. Lieferung und Lieferverzug

8.1    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen mit Unternehmern: 


8.2    Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, ist eine Lieferfrist oder ein Liefertermin nur unverbindlich vereinbart. Die Frist/der Termin beginnt – so zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas gegenteiliges vereinbart ist – mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Unternehmer mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch anderen Verträgen – in Verzug ist. 


8.3    Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Unternehmer, der vom Vertrage zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen will, nicht davon, uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen, es sei denn, dass es sich um eine ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnete Frist oder einen solchen Termin handelt. Die Nachfrist beträgt bei Lieferung von Einrichtungsgegenständen und medizinischen Geräten 4 Wochen. 


8.4    Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. 


8.5    Die Lieferfrist oder der Liefertermin verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Betriebsstörung, Streik etc., soweit solche Vorkommnisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind; dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der Verkäufer wird dem Käufer dies unverzüglich bei Bekanntwerden mitteilen. 


8.6    Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat der Verkäufer nicht einzustehen. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Unternehmer abzutreten. 


8.7    Das Recht des Unternehmers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Vekäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

 

9. Montage und Inbetriebsetzung

Bei Aufträgen über Einrichtungsgegenstände, die einer Montage bedürfen, wird, sofern nicht anders vereinbart, die Montage durch unser Fachpersonal durchgeführt und nach Aufwand berechnet. Etwaige notwendige Bau- und Installationsarbeiten, wie z. B. Verlegung der erforderlichen Elektro-, Gas-, Druckluft-, Absaug- und Wasserleitungen, gehören nicht zu dem Leistungsumfang des Verkäufers.

 

10. Gewährleistung

10.1 Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner eigenen Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 


10.2 Wird die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert, ist sie unzumutbar oder schlägt sie sonst wie fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 


10.3 Sollte die gelieferte Ware offensichtlich Mängel haben, ist dies innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Ware zu rügen. Diese Frist gilt für Unternehmer als angemessene Frist iSd § 377 UGB. Beschädigungen an der Verpackung hat sich der Kunde von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. 


10.4 Der Unternehmer hat einen geltend gemachten Mangel nachzuweisen. § 924 2. Satz ABGB ist nicht anzuwenden.

 

11. Haftungs- und Verjährungsbeschränkungen

11.1    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht. 


Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den positiven Schaden (nicht jedoch entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden) sowie betraglich höchstens jedoch mit EUR 10.000,00, beschränkt.

 
11.2    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. 


11.3    Gegenüber Unternehmer verjähren Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn den Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle vom Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Käufers.

 

12. Rücknahme, Umtausch

Dem Käufer ist bei Verbrauchsartikeln innerhalb von 2 Wochen ein Umtausch- und Rückgaberecht eingeräumt. Die Waren müssen kostenfrei in einwandfreiem Zustand in unbeschädigter Originalverpackung unter Beifügung der Rechnung oder des Lieferscheins zurückgegeben werden. Die Verrechnung von Bearbeitungskosten bleibt vorbehalten. Ware aus Sonderbeschaffungen oder Sonderanfertigungen sowie Arzneimittel sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
 

13. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.1    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit Plandent GmbH ist Wien. 


13.2    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung - soweit als möglich und rechtlich zulässig - entspricht. 


13.3    Die Vertragssprache ist Deutsch. 


13.4    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang des Vertrags mit dem Käufer und diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern iSd KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben oder nicht im Inland beschäftigt sind, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien Innere Stadt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden (zB EuGVVO oder LGVÜ 2007). 


13.5    Auf diese AGB und den abgeschlossenen Verträgen ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1.    Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. 


14.2.    Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser ALB heranzuziehen.